01.02.2007 | Nach der Umsatzsteuer-Erhöhung
Decken Sie jetzt Ihr Sparpotenzial bei der Umsatzsteuer auf!
Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 ist Anlass, nach Sparpotenzial gerade bei der Umsatzsteuer zu suchen. Als Kfz-Händler werden Sie nach der Lektüre des folgenden Beitrags schnell fündig werden. Sie kennen dann die legalen Möglickeiten, wie Sie erhebliche Beträge an Umsatzsteuer sparen können.
1. Aufdeckung der verdeckten Preisnachlässe
Am wichtigsten ist nach wie vor die Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses bei der Inzahlungnahme von Kundenfahrzeugen. Hier schlummert viel Geld, das Sie dem Fiskus in den Rachen werfen oder selbst behalten können, wie das folgende Beispiel zeigt:
Beispiel
Sie verkaufen einem Kunden einen Neuwagen für 20.000 Euro zzgl. 3.800 Euro Umsatzsteuer. Den GW des Käufers nehmen Sie für 10.000 Euro in Zahlung, obwohl er nur einen Einkaufswert von 8.000 Euro hat. Für 8.500 verkaufen Sie den GW weiter.
|
Sie haben drei Möglichkeiten, diesen Fall zu lösen. Im Beispiel können Sie bis zu 320 Euro Umsatzsteuer pro Fahrzeug sparen:
Auswirkungen auf die Umsatzsteuer-Zahllast
| Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | |||
NW-Geschäft | 19 % x 20.000 | 3.800 | 19 % x 20.000 | 3.800 | 19 % x 20.000 | 3.800 |
./. verd. Preisnachl. | 0 | 0 | 0 | 0 | 19 % x 1.500 : 1,19 | 240 |
+ GW-Geschäft | 19 % x 0 | 0 | 19 % x 500 : 1,19 | 80 | 19 % x 0 | 0 |
= Zahllast |
| 3.800 |
| 3.880 |
| 3.560 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig