01.10.2001 · Fachbeitrag · Nachforderung ausgeschlossen
Vorsicht bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nach einem Unfall!
| Entweder fiktiv auf Gutachtenbasis oder real auf Rechnungsbasis muss die Schadensabrechnung im Haftpflichtfall sein, beides zusammen geht nicht. Das ist das Fazit eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, durch das einem Unfallgesch ädigten der Ersatz von „Nachtragsreparaturkosten“ verweigert wurde (Urteil vom 1.3.2001, Az: 1 U 112/00; Abruf-Nr. 010886). |
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