04.01.2011 | Neue Eckdaten beachten
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2011
Am 1. Januar 2011 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2011.
Unser Service: Alle Sozialversicherungswerte für 2011 (sowie für die Jahre 2007 bis 2010) finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter dem Stichwort „Lohn und Gehalt“.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sinkt 2011. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in den alten Bundesländern konstant, in den neuen Bundesländern steigt sie. Somit gelten ab 2011 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2011
| Alte | Neue |
Arbeitslosenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 57.600 Euro |
| 5.500 Euro | 4.800 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 57.600 Euro |
| 5.500 Euro | 4.800 Euro |
Knappschaftliche |
|
|
| 81.000 Euro | 70.800 Euro |
| 6.750 Euro | 5.900 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
|
| 44.550 Euro | 44.550 Euro |
| 3.712,50 Euro | 3.712,50 Euro |
Steuerfreie Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
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