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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2023

    | Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2023 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung geändert. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2023 gelten. |

    Beitragssätze in der Sozialversicherung

    Die Beitragssätze sind im Wesentlichen gleichgeblieben. Lediglich bei der Arbeitslosenversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 2,60 Prozent wieder; befristet bis zum 31.12.2022 war der Satz auf 2,40 Prozent abgesenkt. Zum 01.01.2023 gelten folgende Werte:

     

    • Beitragssätze 2023

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Gesamt

    Arbeitslosenversicherung

    1,30 %

    1,30 %

    2,60 %

    Allgemeine Rentenversicherung

    9,30 %

    9,30 %

    18,60 %

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    15,40 %

    9,30 %

    24,70 %

    Krankenversicherung

    • Allgemeiner Beitrag

    7,30 %

    7,30 %

    14,60 %

    • Ermäßigter Beitrag

    7,00 %

    7,00 %

    14,00 %

    Pflegeversicherung

    • Allgemein

    1,525 %

    1,525 %

    3,05 %

    • Kinderlose

    1,525 %

    1,875 %

    3,40 %

    • Sachsen

    1,025 %

    2,025 %

    3,05 %

    • Sachsen/Kinderlose

    1,025 %

    2,375 %

    3,40 %