01.03.2007 | Neue Regeln für Umwandlungen
Was ändert sich bei der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen?
In der Februar-Ausgabe (Seite 12 bis 16) haben wir Sie über die neuen Regeln bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH informiert. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie seit dem 1. Januar 2007 bei der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen achten müssen.
Wertansatzwahlrecht
Auch bei der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen geht das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (SEStEG) davon aus, dass die GmbH in ihrer Schlussbilanz sämtliche Wirtschaftsgüter mit dem „gemeinen Wert“ ansetzt, also auch einen Firmenwert. Nur Pensionsrückstellungen werden mit dem Teilwert angesetzt.
Voraussetzungen für das Wahlrecht
Auf Antrag (Einreichen der Schlussbilanz der übertragenden GmbH) können die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Voraussetzung:
- Die Besteuerung des übergehenden Betriebsvermögens bei dem Einzelunternehmer ist sichergestellt.
- Das Besteuerungsrecht Deutschlands ist weder beschränkt noch ausgeschlossen.
- Es wird keine Gegenleistung vereinbart oder diese besteht in Gesellschaftsrechten.
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