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  • 27.05.2010 | Neuer Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen in Autohäusern

    Missbräuchliche Inanspruchnahme
    der Abwrackprämie durch Firmenkunden?

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    Betriebsprüfer sind im Rahmen der Prüfung von Autohäusern aktuell dazu angehalten, auf Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Abwrackprämie zu achten und an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden. Es geht um die unrechtmäßige Inanspruchnahme der Prämie durch Firmenkunden.  

     

    Hintergrund

    Ausschließlich Privatpersonen waren berechtigt, die Abwrackprämie zu beantragen. Der Kauf durch Unternehmerkunden sollte nicht gefördert werden. Außerdem musste zwischen dem Halter des Altfahrzeugs und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wurde, Personenidentität bestehen.  

     

    Der Kunde durfte folglich nicht gleichzeitig die Abwrackprämie beantragen und die Vorsteuern aus dem Kauf des Neu- bzw. Jahreswagens geltend machen.