01.09.2001 · Fachbeitrag · Neues „Werkzeug“ im Internet
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| Seit dem 1. Januar 2001 gelten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Anlagegüter) neue allgemeine Abschreibungs-(AfA)-Tabellen. Diese sind vom Bundesfinanzministerium festgelegt worden. Über die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter haben wir Sie bereits in der Ausgabe 2/2001 auf den Seiten 6 bis 7 informiert. |
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