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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Abschluss eines Kaufvertrags auch ohne Bestätigung

    | Ein Kaufvertrag kann auch ohne schriftliche Bestätigung der Bestellung abgeschlossen sein. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mönchengladbach. Im Urteilsfall hatte der Kunde einen bestellten MB SL 500 nicht abgenommen und bezahlt. Die MB-Niederlassung verklagte ihn auf Zahlung von 4.000 Euro. Der Kunde leugnete, sich vertraglich gebunden zu haben und verwies auf sein Rücktrittsschreiben. Damit kam er nicht durch. In den GW-Verkaufsbedingungen war zwar alternativ zur Fahrzeugauslieferung eine schriftliche Bestätigung der Bestellung als Schlussakt des Geschäfts vorgesehen. Die MB-Niederlassung konnte eine solche Bestätigung nicht nachweisen und hatte den Mercedes auch nicht ausgeliefert, sondern nur zur Abholung bereit gestellt. Trotzdem hat das Gericht den Abschluss eines Kaufvertrags bejaht: Über die formularmäßig vorgesehene Schriftform habe man sich einverständlich hinweggesetzt. Dadurch, dass der Kunde eine Ablichtung des (von ihm unterzeichneten) GW-Bestellscheins erhalten habe und seinerseits Personalausweis und Doppelkarte zur Zulassung überreicht habe, sei der Kauf perfekt gemacht worden. Das spätere Rücktrittsschreiben sei ins Leere gegangen. Für den Vertragsbruch musste der Kunde 4.000 Euro und nicht die Pauschale von zehn Prozent zahlen, weil er sich am Telefon entsprechend verpflichtet hatte. (Urteil vom 6.8.2003, Az: 4 S 27/03) |