01.08.2006 | Neuwagenhandel
Auch Neuwagen darf scheppern
Sachmangel oder nicht – das war die Frage in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht (LG) Köln. Es ging um einen MB SLK 230 Kompressor, den der Käufer für 38.233 Euro erworben hatte. Immer wenn das Fahrzeug rund eine Woche gestanden habe, mache der Motor nach dem Starten für kurze Zeit ungewöhnliche Geräusche. Man höre ein lautes metallisches Scheppern, so die Reklamation des Käufers. Da er einen Motorschaden befürchtete, wandte er sich an die örtliche Niederlassung des Herstellers. Dort teilte man ihm mit, der Grund des Geräusches sei bekannt. Ursache sei die Steuerkette. Ein Reparaturversuch blieb erfolglos. Eine weitere Maßnahme wurde abgelehnt, woraufhin der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags forderte. Seine Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, das nur bei längerer Standzeit und auch nur kurzfristig nach dem Start auftretende „Scheppern“ sei kein Mangel im Rechtssinn. (Urteil vom 8.7.2005, Az: 5 O 335/03) (Abruf-Nr. 061914)