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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    „Euro 2“ keine verbindliche Zusicherung der Steuerklasse

    | Die Angabe „Schadstoffklasse Euro 2“ im Verkaufsprospekt ist nicht automatisch auch eine verbindliche Zusicherung der Steuerklasse „Euro 2“. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden. Geklagt hatte der Käufer eines neuen Kia Carnival Diesel. Nach seiner Ansicht hat das Autohaus mit der Angabe „Schadstoffklasse Euro 2“ verbindlich zugesichert, dass der Pkw auch in die Steuerklasse „Euro 2“ falle (29 DM je angefangene 100 ccm). Das Fahrzeug wurde aber nach der Steuerklasse „Euro 1“ besteuert, was Mehrkosten von rund 500 DM pro Jahr bedeutete. Das OLG gab dem Autohaus Recht: Die Prospektangabe sei keine verbindliche Zusicherung der Steuerklasse. Es liege kein gewährleistungspflichtiger Mangel vor. Die Angabe beziehe sich nur auf die Schadstoffklasse „Euro 2“, nicht auf die steuerliche Einordnung. |