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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Festfrieren der Türen als Rücktrittsgrund

    | Frieren bei einem neuen VW Golf IV Variant die Türen an der beflockten Dachleiste fest, entspricht dies nicht dem Stand der Technik. Folge: Es liegt ein erheblicher Mangel vor, wenn mit einem Austausch der Dichtungen (Kosten etwa 70 Euro) nicht abgeholfen werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem entsprechenden Fall dem Kunden das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zugesprochen. |