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  • 01.05.2006 | Neuwagenhandel

    Händler muss über genauen Farbton aufklären

    Der Farbenstreit zwischen einem Neuwagenkäufer und einem Händler aus dem Raum Aachen ist für den Händler endgültig verloren gegangen. Nachdem schon die erste Instanz pro Käufer entschieden hatte (siehe Ausgabe 2/2006, Seite 14), hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Berufung des Händlers einstimmig zurückgewiesen. Die Kosten der Neulackierung in Höhe von 5.000 Euro zuzüglich der Gutachterkosten gehen damit zu Lasten des Händlers, ebenso sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten. Nach dem Farbprospekt des Herstellers und einer bei den Vertragsverhandlungen vorgelegten Bildmappe habe der Käufer die Farbgebung „carbonschwarz-metallic“ erwarten dürfen, so das Gericht. Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung sei das „im Grunde schwarz“, ohne Stich ins Blaue, wie es bei dem gelieferten Wagen der Fall sei. Um den Käufer auf die Möglichkeit eines Blaustichs vorzubereiten, hätte der Händler einen gezielten Hinweis geben müssen. Das habe der Händler versäumt. Unerheblich sei, dass der Käufer später, nach Vertragsschluss, ein Fahrzeug mit eben dem Farbton des später gelieferten Fahrzeugs kommentarlos besichtigt habe. (Beschluss vom 14.10.2005, Az: 20 U 88/05) (Abruf-Nr. 061136)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 4 | ID 85735