01.02.2006 | Rechtsprechungsreport
Die wichtigsten Neuwagen-Urteile aus 2005
Im vergangenen Jahr ist die Rechtsprechung zu Themen der Schuldrechtsreform so richtig in Fahrt gekommen. Motor waren Fälle aus dem Neu- und Gebrauchtwagen-Handel. Der folgende Report fasst die wichtigsten Neuwagen-Entscheidungen zusammen.
Neufahrzeug und Fabrikneuheit
Eine ganze Reihe von – zum Teil positiven – Entscheidungen haben die Gerichte zum Thema Neuwagen bzw. Fabrikneuheit gefällt.
Ungenutztes Fahrzeug trotz Kurzzulassung fabrikneu
Das Jahr 2005 begann mit einem wahren Knüller: Ein unbenutztes Auto gilt auch nach einer kurzzeitigen Zulassung („Tageszulassung“) auf den Händler noch als „fabrikneu“, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 12.1.2005, Az: VIII ZR 109/04; Abruf-Nr. 050179). Der Händler hatte den Pkw für fünf Tage auf sich zugelassen, ohne ihn im Straßenverkehr zu benutzen. Sodann hat er den Wagen an eine Leasing-Gesellschaft verkauft. Im Brief war der Leasing-Nehmer zwölf Tage nach der Erstzulassung auf den Händler als zweiter Halter eingetragen worden. Der BGH sah die beim Verkauf stillschweigend zugesicherte Eigenschaft „fabrikneu“ als gegeben an.
Beachten Sie: Zur Bedeutung dieses Urteils für die Ansparabschreibung siehe Ausgabe 12/2005, Seite 1, und 1/2006, Seite 4.
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