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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Händler muss von Mängelbeseitigung erfahren

    | Lässt ein Neuwagenkäufer einen Mangel nicht bei "seinem" Vertragshändler, sondern bei einem anderen autorisierten Betrieb beheben, muss er den Vertragshändler unterrichten. Tut er es nicht, kann er im Fall des Scheiterns der Mängelbeseitigung nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat das Landgericht (LG) Duisburg rechtskräftig zu Gunsten eines Opel-Vertragshändlers entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung (Az: 1 U 219/03) zurückgewiesen. |