01.02.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel
Höhere Nutzungsvergütung für Neuwagen!
| Einen Kilometersatz von 0,15 Euro hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle einem Kfz-Händler als Nutzungsvergütung bei der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs zugesprochen. Das OLG weicht damit von der gängigen Praxis ab, die 0,67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km gewährt. Im Urteilsfall musste der Kfz-Händler zwar den Kaufpreis zurückzahlen, weil der fabrikneue Honda Civic 1,4 i LS nicht in Ordnung war. Der Rückzahlungsbetrag fiel jedoch um rund 650 Euro niedriger aus, als es bei der üblichen Berechnung der Nutzungsvergütung der Fall gewesen wäre. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig