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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Trotz ausländischer Tageszulassung "Neuwagen"

    | Ein EU-Neuwagen mit ausländischer Tageszulassung, der noch nicht gefahren wurde, kann als "Neuwagen" verkauft werden. Das hat das Amtsgericht (AG) Saarbrücken entschieden. |