01.08.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel
Trotz ausländischer Tageszulassung "Neuwagen"
| Ein EU-Neuwagen mit ausländischer Tageszulassung, der noch nicht gefahren wurde, kann als "Neuwagen" verkauft werden. Das hat das Amtsgericht (AG) Saarbrücken entschieden. |
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