29.08.2008 | NW-Handel
EURO 3 kann EURO 2 sein
Der Käufer darf allein aufgrund der Mitteilung einer bestimmten EU-Schadstoffnorm im NW-Kaufvertrag nicht darauf vertrauen, dass sein Auto in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft wird. So urteilte das Kammergericht (KG) Berlin im Fall eines BMW X 5 3,0. Laut Prospekt und Vertrag handelte es sich um ein Fahrzeug mit der Abgasnorm EU 3 (N1 – G3). Zugeordnet war ihm der Emissionsschlüssel „51“. Gewährleistungsrechtlich nichts herleiten konnte der Käufer aus der steuerlichen Einordnung, schon gar keinen Sachmangel. Läge ein Sachmangel vor, sei dieser jedenfalls bei einem Steuernachteil von nur 18,30 Euro pro Jahr unerheblich, entschied das KG. (Urteil vom 6.3.2008, Az: 27 U 66/07)(Abruf-Nr. 082558)
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 2 | ID 121260