19.12.2008 | Rechtsprechungsreport
Neuwagenkauf - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2008 auf einen Blick
Das Jahr 2008 brachte wieder eine ganze Reihe höchst bemerkenswerter Entscheidungen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen nachfolgend - nach sachlichen Kriterien geordnet - vor.
Alter/Baujahr/Fabrikneuheit
- Ein re-importiertes EU-Fahrzeug mit einer Laufleistung von 100 km ist mangelhaft, wenn zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung mehr als 18 Monate liegen (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 11.6.2008, Az: 7 U 226/07; Abruf-Nr. 083138).
- Im Mai 2005 produziert, im Juni 2006 als EU-Neuwagen verkauft - damit fehlte dem Fahrzeug die Zentraleigenschaft „fabrikneu“ (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 15.5.2008, Az: 37 O 1054/07; Abruf-Nr. 082175).
- Bei einem Reisemobil beginnt die Zwölfmonatsfrist nicht schon mit Auslieferung des Chassis, sondern erst mit Abschluss der Endmontage (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.1.2008, Az: 12 U 107/07; Abruf-Nr. 083786).
- Nicht mehr neu, sondern gebraucht ist ein Motorrad bei einer Laufleistung von 35 km (Vorführfahrzeug), sodass die Verjährung auf ein Jahr reduziert werden kann (LG Bremen, Urteil vom 19.6.2008, Az: 6 O 1308/07; Abruf-Nr. 083132).
Sachmangel: Einzelfälle in drei Kategorien
Die Fälle, in denen es um einen Sachmangel am Fahrzeug geht, lassen sich in drei Kategorien einteilen: Kein Mangel, nicht erheblicher Mangel und erheblicher Mangel. Nur der letztere berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Kategorie 1: Kein Mangel
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