01.10.2007 | NW-Handel
Getriebegeräusche können Rücktrittsgrund sein
Ein periodisch wiederkehrendes „schabendes“ Geräusch im Getriebe kann einen Rücktrittsgrund darstellen, entschied das Landgericht Leipzig im folgenden Fall: Der Käufer hatte seinen neuen Pkw (Kaufpreis rund 30.000 Euro; Fabrikat und Typ leider unbekannt) am 26. Januar 2004 übernommen. Am 2. November 2005, also fast zwei Jahre später, zeigte er der Händlerin ein „tackerndes Geräusch“ im Motor bzw. im Getriebe an. Deren Auskunft lautete: Geräusche kommen aus dem Getriebe und sind durch Schichtladebetrieb verursacht. Als man das Problem nicht in den Griff bekam und die Händlerin einen kostenlosen Getriebetausch ablehnte, trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück. Seine Klage war erfolgreich. Durch einen Sachverständigen beraten, stellte das Gericht einen erheblichen Sachmangel für den Zeitpunkt der Auslieferung fest. Ein periodisch wiederkehrendes „schabendes“ Geräusch sei deutlich wahrnehmbar. Das entspreche nicht dem allgemeinen Stand der Technik. Das Geräusch als solches sei zwar nicht sehr störend. Hinzu komme aber eventuell ein erhöhter Verschleiß bestimmter Getriebebauteile. Bei Kosten von 2.600 Euro für einen Getriebetausch könne auch nicht mehr von einer „Bagatelle“ gesprochen werden. (rechtskräftiges Urteil vom 1.6.2007, Az: 10 O 551/06)(Abruf-Nr. 072982)