29.06.2009 | NW-Handel
Mangel an Telefoneinrichtung und Fahrgeräusche
Eine Fehlfunktion der Telefoneinrichtung (Softwaremangel) und abnorme Fahrgeräusche zwischen 60 und 130 km/h rechtfertigen den Rücktritt vom Kauf, hat das Landgericht Coburg entschieden. Der Richter betonte, dass es sich bei dem 98.000 Euro teuren neuen Jaguar XKR Cabrio um ein Fahrzeug des „Luxussegments“ handele. Der Händler gab an, das Fahrgeräusch bei Inbetriebnahme des Audiosystems mit Ausfahren der bordeigenen Stabantenne sei bauartbedingt und Stand der Technik. Durch Verlegung der Antenne in die Spoilerlippe (beim Nachfolgemodell geschehen) hätte das Problem gelöst werden können. Die Kundin habe sich darauf aber nicht eingelassen. Der Richter sah die Nachbesserung nach drei Fehlversuchen als gescheitert an. Beide Mängel zusammen lägen bei Nachbesserungskosten von über 3.700 Euro jenseits der Bagatellgrenze.
Beachten Sie: Die Nutzungsentschädigung berechnete er auf Basis von 250.000 km, also mit 0,4 Prozent vom Kaufpreis pro 1.000 km. (Urteil vom 18.11.2008, Az: 22 O 513/07)(Abruf-Nr. 090441)