01.01.2008 | NW-Handel
Neuwagen trotz Tageszulassung
Ohne Chance war ein Käufer vor Gericht, der sich darüber beschwerte, dass sein Neuer nach Abschluss des Kaufvertrags zunächst für sieben Tage auf das beklagte Autohaus und erst dann auf ihn zugelassen worden war. Das folgt aus einem Berufungsurteil des Landgerichts (LG) Wuppertal von Anfang 2006, das erst jetzt bekannt geworden ist. Mit dem Argument, die Kurzzulassung bedeute eine erhebliche Wertminderung, fand der Käufer kein Gehör. Es sei auch nicht ersichtlich, dass er in Kenntnis der Kurzzulassung den Wagen nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte. Dies um so weniger, als er beim Kauf einen Rabatt erhalten habe. (Urteil vom 9.2.2006, Az: 9 S 146/05)(Abruf-Nr. 073758)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116436