Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.05.2011 | NW-Handel

    Rücktritt bei fehlender Eigenschaft als „Neufahrzeug“

    Wer im Internet einen Geländewagen als „Neufahrzeug“ anbietet, schuldet ein fabrikneues Fahrzeug mit allem drum und dran, also auch mit einer Standzeit von höchstens zwölf Monaten. Ist der Wagen älter (hier: zwei Jahre), kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor (Urteil vom 20.1.2011, Az: 8 O 338/10, Abruf-Nr. 111330).  

    Wichtig: Keinen Erfolg hatte der Händler mit seinen Argumenten, man habe  

    • den Käufer im Bestellformular auf die Eigenschaft „EU-Fahrzeug“ ausdrücklich hingewiesen und
    • das Geschäftsmodell „Handel mit EU-Fahrzeugen, Lagerfahrzeugen“ - wenn auch nur im Kleingedruckten - näher erläutert.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 5 | ID 144533