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    VB VereinsBrief

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    30.09.2010 | NW-Handel

    Schiebedach-Problem und Ruckel-Getriebe Rücktrittsgrund

    Probleme mit dem Schiebedach, Ruckeln des Getriebes und wiederholte Motorausfälle - das waren die Hauptreklamationen eines Leasingnehmers in einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Er hatte 2005 einen neuen Mercedes-Benz ML 280 CDI geleast und im Oktober 2007 aus abgetretenem Recht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Das OLG gab seiner Klage auf Rückabwicklung statt (Urteil vom 27.4.2010, Az: 15 U 185/09; Abruf-Nr. 102413). Es stellte drei Mängel fest:  

    1. Ein selbsttätiges Öffnen des Schiebedachs um 10 bis 20 cm jeweils im direkten Anschluss an das Schließen
    2. Ein unvollständiges Öffnen des Schiebedachs (nur zu 3/4)
    3. Ein Ruckeln beim automatischen Herunterschalten von der zweiten zur ersten Schaltstufe

    Selbst wenn das Stand der Serie sei, wie behauptet, handele es sich um einen Fall der Mängelhaftung. Der ML 280 CDI müsse sich einem globalen Vergleich stellen und da seien vergleichbare Fahrzeuge, auch solche mit einem SUV-Getriebe, „ruckelfrei“. Abgesehen davon habe der Hersteller mit der Aussage geworben: „... erhöht den Fahrkomfort durch besonders sanfte Gangartwechsel“. Alle drei Mängel zusammen rechtfertigten einen Rücktritt. Von bloßen Bagatellen könne bei einer Gesamtbetrachtung keine Rede sein.  

    Beachten Sie: Die Nutzungsvergütung für die gefahrenen Kilometer hat das Gericht nach der 0,4-Prozent-Formel berechnet, das heißt auf der Basis von 250.000 km Gesamtlaufleistung.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 3 | ID 138902

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