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  • 01.10.2007 | NW-Handel

    Stand der Technik bei Geländewagen

    Was entspricht bei einem Geländewagen dem Stand der Technik? Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zog in dieser Frage ein Händler den Kürzeren, der Anfang 2005 einen neuen Mazda Tribute verkauft hatte. Der Käufer trat später aufgrund folgender angeblicher Mängel vom Kauf zurück: Unzulängliche Beschleunigung mit Leistungsloch, starkes Bocken und Vibrieren beim automatischen Abregeln bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit, verzögerte Reaktion bei Einschaltung des Tempomaten und Fehlfunktion der Funkfernbedienung. Das OLG entschied: Es handelt sich nicht um konzeptionell bedingte fahrzeugspezifische Defizite nach dem Stand der Technik. Der Geländewagen entspreche vielmehr nicht dem allgemeinen Stand der Technik, sondern weise Sachmängel auf.  

    Beachten Sie: Interessant ist auch der Hinweis des Gerichts auf die erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 km. Nach diesem Wert wurde nämlich die Nutzungsvergütung berechnet. (Urteil vom 28.6.2007, Az: 9 U 239/06)(Abruf-Nr. 072171

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 3 | ID 112922