29.10.2009 | NW-Handel
Zu hoher Spritverbrauch: Straßenverkehr maßgeblich?
Wenn es um den Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs geht, seien die Herstellerangaben das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind, so ein ebenso gängiger wie überzogener Vorwurf. Doch wie werden die Klagen wegen zu hohen Spritverbrauchs gerichtlich überprüft? Auf einem Rollenprüfstand nach dem EU-Messverfahren, worauf Hersteller und Händler pochen, oder im Alltagsverkehr auf der Straße? Die Richter wählen mal die eine, mal die andere Methode. Käuferfreundlich hat sich jetzt das Landgericht München I festgestellt: Messungen durch einen Sachverständigen „unter Straßenbedingungen“ seien ausreichend. Im konkreten Fall ging es um einen MB E 320 CDI. Im Stadtverkehr lag der Verbrauch mit 13,45 Liter zirka 20 Prozent über der Herstellerangabe. Beim Durchschnittsverbrauch betrug die Abweichung sogar 30 bis 35 Prozent. Das war dem Gericht eindeutig zu viel.
Beachten Sie: Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden. (Urteil vom 29.1.2009, Az: 4 O 6504/07)(Abruf-Nr. 092165)