01.02.2004 · Fachbeitrag · Rechnungsangaben
Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004
| Seit 1. Januar 2004 gelten neue Pflichtangaben für Rechnungen (Ausgabe 12/2003, Seite 10). Damit Unternehmen etwas mehr Zeit für die Umsetzung bleibt, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 gewährt (Schreiben vom 19.12.2003, Az: IV B 7 - S 7300 - 75/03; Abruf-Nr. 040124). |
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