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  • 29.05.2008 | Rechtsdienstleistung

    Ab 1. Juli neue Abtretungsformulare bei Unfallreparatur!

    Ab 1. Juli 2008 gilt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Dann genügt eine schlichte Abtretung, und Sie können im Falle einer Unfallreparatur die Forderung ihres Kunden als eigene Forderung beim Kfz-Versicherer einziehen. Dafür brauchen Sie  

    • ein neues Formular, in dem dies alles geregelt ist, und
    • das Wissen, wann und wie Sie das Formular sinnvoll einsetzen.

    „Unfallregulierung effektiv“, der Schwester-Informationsdienst zu „Auto Steuern Recht“, hat das neue Formular in der Mai-Ausgabe abgebildet und dessen Inhalt in allen Einzelheiten vorgestellt; insbesondere auch die Vorgehensweise, wenn der Kunde von einem Anwalt vertreten wird. 

    Unser Service: Sie finden den Beitrag mit dem Titel „Neues Abtretungsformular im Hinblick auf das RDG“ im Online-Service (www.iww.de) in „myIWW“ im Bereich „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter dem Stichwort „Sonstiges“. 

    Unser Tipp: Bestellen können Sie die neuen Formulare schon jetzt bei Vogel FORMA unter www.vogel-forma.de/shop/home.do; Tel. 0931 418-2432, Fax 0931 418-2055. Verwenden Sie die neuen Formulare aber erst ab 1. Juli 2008! 

    Unser Angebot: Sie kennen „Unfallregulierung effektiv“, den Informationsdienst für professionelles Schadenmanagement in der Kfz-Branche, noch nicht? Dann fordern Sie doch einfach im Internet unter: www.iww.de „Informationen für Kfz-Betriebe“ ein kostenloses Probeheft an.