30.03.2009 | Rechtsprobleme im Werkstattalltag (Teil 1)
Auftragsannahme und Kostenvoranschlag
Rund um die Auftragsannahme und den Kostenvoranschlag gibt es rechtliche Fallstricke, die Sie kennen sollten. Wir sagen Ihnen, wo diese liegen und wie Sie sie umgehen. In dieser Ausgabe geht es um die Nachtannahme, mündliche Reparaturaufträge, die Einbeziehung der Allgemeinen Reparaturbedingungen und um Kostenvoranschläge. Weitere Themen zum Werkstattrecht finden Sie in der Mai-Ausgabe.
Schlüssel über Nacht im Briefkasten
Der Kaskoversicherer muss wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl des Fahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die zur Entwendung genutzten Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten einer Werkstatt einwirft, um damit eine Reparatur am Folgetag zu veranlassen.
Das gilt jedenfalls, wenn es sich um einen nicht gesicherten Außenbriefkasten handelt (zum Beispiel Oberlandesgericht [OLG] Oldenburg, Urteil vom 9.6.2005, Az: 8 U 182/04; Abruf-Nr. 052292).
Unser Tipp: Nachtannahmemöglichkeiten gehören heute zum Service-
standard. Investieren Sie in einen tresorartigen Schlüsseleinwurf, wie man sie von den Autovermietern am Flughafen kennt.
Mündlicher Reparaturauftrag
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