· Fachbeitrag · Widerrufsrecht
Neue BGH-Entscheidung erfordert noch mehr Sorgfalt bei den Widerrufsbelehrungen
| Werkstätten im Pannendienst oder beim Hol- und Bringservice, aufgepasst: Wann immer der Vertrag zwar Auge in Auge mit dem Kunden, aber nicht in den Geschäftsräumen der Werkstatt (weil am Straßenrand oder beim Kunden zu Hause) geschlossen wird, ist das ‒ wenn der Kunde als Verbraucher handelt ‒ ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag (§ 312 b BGB). Der Verbraucher muss also über sein Widerrufsrecht belehrt werden, und ihm muss das vorbereitete Widerrufsformular übergeben werden. |
Voraussetzung für Widerrufsrecht: Der Kunde handelt als Verbraucher
Voraussetzung für ein Widerrufsrecht ist immer, dass der Kunde als Verbraucher handelt. Ist der Kunde kein Verbraucher, gibt es für ihn kein Widerrufsrecht, und zwar auch dann nicht, wenn er versehentlich darüber belehrt wird (BGH, Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20, Abruf-Nr. 220807).
Die perfekte Widerrufsbelehrung ist der beste Schutz
Der beste Schutz gegen einen durchgreifenden Widerruf ist die perfekt Widerrufsbelehrung. Denn dann erlischt das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Widerrufsbelehrung geht auch auf die Situation ein, dass das Widerrufsrecht mit Fertigstellung der Arbeit erlischt, wenn der Geschädigte in Kenntnis dieser Rechtslage das sofortige Beginnen mit der Dienstleistung verlangt (§ 356 Abs. 4 Ziffer 2 a bis c BGB).
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