01.12.2007 | Referentenentwurf liegt vor
Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer
Was lange währt, wird endlich gut. Ob das auch für das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gilt, bleibt abzuwarten. Seit dem 20. November liegt der Referentenentwurf (Abruf-Nr. 073591) vor.
Das Wichtigste vorweg: Nach den Plänen der Regierung soll das neue Gesetz frühestens zum 1. April 2008 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt für alle Schenkungen gelten. Damit bleiben noch mindestens vier Monate Zeit, wenn Betriebsvermögen unentgeltlich nach altem Recht übertragen werden soll. Bei Erbfällen im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. März 2008 soll der Erbe zwischen neuem und altem Recht wählen können.
Neue Bewertungsregeln
Immobilien werden künftig marktgerechter mit ihrem gemeinen Wert und damit höher bewertet. Damit das geerbte Elternhaus nicht in den finanziellen Ruin führt, sollen die Freibeträge angehoben werden. Die höheren Freibeträge werden aber nur bei den engsten Angehörigen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel) für einen gewissen Ausgleich sorgen. Entferntere Verwandte zahlen künftig auf jeden Fall mehr Steuern.
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