01.05.2006 | Reparaturaufträge
So vereinbaren Sie wirksam die Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für gängige Vertragstypen wie Kauf- oder Werkverträge sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regeln vor. Im Rahmen der Vertragsfreiheit darf aber jeder Vertragspartner versuchen, für sich günstigere als die gesetzlichen Regeln auszuhandeln. in Massenverträgen geschieht dies meist durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie Ihre AGB bei einem Reparaturauftrag in den Vertrag mit Ihren Kunden einbeziehen und ihnen dadurch Geltung verschaffen.
Einbeziehung von AGB bei Verbraucher-Kunden
Die vorformulierten Bedingungswerke müssen bei Vertragsschluss einbezogen werden. Ist der Kunde Verbraucher, müssen die AGB jeweils in den einzelnen Vertrag einbezogen werden.
Abdruck auf Rückseite des Reparaturauftrags
Der sicherste Weg ist, nur schriftliche Reparaturaufträge entgegenzunehmen. Wo der Kunde unterschreibt, muss ein auffälliger Hinweis angebracht sein, dass der Vertrag unter Einbeziehung der rückseitig aufgedruckten AGB abgeschlossen wird. Bekommt der Kunde dann seine Auftragskopie mit, nimmt er automatisch auch die AGB mit. Der Einbeziehung der AGB ist damit ohne Problem beweisbar.
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