01.04.2007 | Restschuldversicherung
Keine Zahlung wegen Vorerkrankung?
Uns erreichte folgende Leseranfrage: „Im Zuge einer Finanzierung hat unser nun verstorbener Kunde auch die Restschuldversicherung abgeschlossen. Die Versicherung beruft sich darauf, er sei an einer Krankheit gestorben, die er bei Vertragsschluss bereits gekannt habe. Sie will nicht zahlen. Zu Recht? Wir haben eine Buy-back-Verpflichtung, und es gibt noch eine Lücke zwischen Wert und Restschuld.“
Grundzüge der Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung. Im Unterschied zur Lebensversicherung findet im Vorfeld keine Gesundheitsprüfung statt, und es werden auch keine detaillierten Gesundheitsfragen gestellt. Das liegt im System begründet: Im Zuge einer Fahrzeugfinanzierung ist für das Prozedere der Einschaltung von Ärzten für Untersuchungen keine Zeit. Außerdem wären die dafür aufzuwendenden Kosten zu hoch.
Die Restschuldversicherung wird in der Regel in der Weise abgeschlossen, dass der Käufer einen Antrag auf Abschluss der Versicherung stellt, den der Versicherer auf dem Antragsformular bereits im Vorfeld „unbekannterweise“ angenommen hat. Deshalb muss der Versicherer sich vor Missbrauch schützen. Denn sonst könnte – drastisch formuliert – der todgeweihte Schwerkranke seinen Erben noch schnell auf Kosten der Versicherung ein Auto „spendieren“.
Besondere Klausel in den Versicherungsbedingungen
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