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  • 01.01.2008 | Rückstellungen – Teil I

    ABC der Rückstellungen im Kfz-Gewerbe

    Auch wenn Ihnen nach dem mageren Jahr 2007 nicht danach zumute ist, den wahrscheinlich nicht allzu hohen Gewinn Ihres Autohauses durch Rückstellungen weiter zu mindern: Sie kommen nicht umhin, Aufwendungen als Rückstellung in Ihre Handels- und Steuerbilanz einzustellen, die im Jahr 2007 wirtschaftlich verursacht sind, weil sie notwendig waren, um die im Jahr 2007 ausgewiesenen Erträge zu erzielen, aber noch nicht zu einer konkreten Verbindlichkeit oder einem Zahlungsabfluss geführt haben. 

     

    Bildung und Auflösung einer Rückstellung

    Voraussetzung einer Rückstellung ist, dass  

    • die Verbindlichkeit am Bilanzstichtag rechtlich entstanden ist
    • oder die rechtlich später entstehende Verpflichtung ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag hat.

     

    Die Rückstellung muss gewinnerhöhend aufgelöst werden, sobald die Gründe für ihre Bildung weggefallen sind oder wenn 

    • sie von Anfang an zu Unrecht gebildet worden ist,
    • die Voraussetzungen für die Bildung schon in früheren Jahren weggefallen sind und die entsprechenden Bilanzen und Veranlagungen nicht mehr berichtigt werden können,
    • die Rückstellung einer neueren, aus einer besseren Erkenntnis geschöpften Rechtsprechung nicht mehr entspricht oder
    • die Rückstellung objektiv von Anfang an infolge Rechtsunkenntnis/-irrtum nicht rechtmäßig war.

     

    Anlässe für die Bildung von Rückstellungen