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  • 01.01.2006 | Schaden am Kundenfahrzeug

    Ist die Erstattung der Versicherung umsatzsteuerbar?

    Bei Erstattungen durch die Versicherung stellt sich regelmäßig die Frage nach der richtigen Verbuchung, insbesondere nach der umsatzsteuerlichen Behandlung. Wir zeigen Ihnen nachfolgend anhand eines Praxisfalles, was im Einzelnen gilt.  

     

    Praxisfall

    Der Kunde hat sein Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen. Auf einer Kontrollfahrt baut der Werkstatt-Mitarbeiter mit dem Fahrzeug einen Unfall. Die Haftpflichtversicherung der Werkstatt übernimmt den Schaden. Das Fahrzeug wird in der eigenen Werkstatt repariert. Die Reparaturkosten belaufen sich auf netto 5.000 Euro. Die Werkstatt meldet den Fall ihrer Haftpflichtversicherung. Welchen Betrag muss diese erstatten?  

     

    Schadenersatz oder Leistungsaustausch?

    Die Erstattung der Versicherung kann  

    • nicht umsatzsteuerbarer echter Schadenersatz oder
    • umsatzsteuerbares Entgelt für einen Leistungsaustausch sein.

     

    Echter Schadenersatz

    Die Werkstatt haftet für den Schaden und sichert sich lediglich über die Haftpflichtversicherung ab. Würde die Werkstatt den Schaden reparieren, ohne dass die Haftpflichtversicherung zahlt, wären die Reparaturaufwendungen nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz (R 3 Absatz 1 Umsatzsteuer-Richtlinien).