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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Diebstahl im Autohaus: Versicherung muss zahlen

    | Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) verurteilte eine Versicherung zur Zahlung von Schadenersatz an einen Ford-Vertragshändler für einen gestohlenen Ford Transit. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil sie vermutete, dass der Diebstahl vorgetäuscht war. Begründung: Der Autohändler habe über den Tatzeitraum in der Anzeige gegenüber der Polizei und gegenüber der Versicherung unterschiedliche Angaben gemacht. Außerdem sei der Zweitschlüssel aus einem Originalrohling nachgefertigt worden und in den letzten eineinhalb Jahren seien fünf Gebrauchtwagen vom Gelände des Autohauses verschwunden. |