01.09.2007 | So gehen Ihre Kollegen vor
Leserumfrage bringt neue Erkenntnisse zu wichtigen Themen im Kfz-Gewerbe
In der Mai-Ausgabe von „Auto Steuern Recht“ haben wir Sie und Ihre Steuerberater gebeten, an einer Umfrage zu wichtigen steuerlichen Themen im Kfz-Gewerbe teilzunehmen. Dankenswerterweise sind viele von Ihnen unserer Bitte gefolgt. Dabei sind eine Reihe neuer Erkenntnisse zutage gefördert worden, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Beachten Sie: Die dargestellten Zahlen dienen lediglich zu Ihrer Orientierung. Das heißt: Sie haben keinen Anspruch darauf, dass „Ihr“ Finanzamt die Werte auch in Ihrem Fall akzeptiert. Gerade für die Bildung von Rückstellungen, für die Abschreibung und bei der Bewertung des Ersatzteil- und Fahrzeugbestands verlangen die Finanzämter heute in der Regel genaue Nachweise für die angesetzten Werte.
Rückstellung für Garantie und Kulanz
Bei der Rückstellung für Garantie und Kulanz ist zu unterscheiden zwischen der Rückstellung für das NW- und GW-Geschäft, für Reparaturen, Ersatzteile und Sonstiges:
- NW-Geschäft: Die Rückstellung für Garantie und Kulanz bewegt sich zwischen 0,2 Prozent des NW-Jahresumsatzes des Bilanzjahres und 0,5 Prozent des NW-Umsatzes der vergangenen zwei Jahre. Als Festwerte wurden minimal 50 Euro je im zweiten Halbjahr verkauften NW bis zu 250 Euro je im gesamten Bilanzjahr verkauften NW angegeben (Maximalwert im Rahmen einer Außenprüfung anerkannt, allerdings genaue Nachweise).
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