29.06.2009 | Sozialversicherung
Juniorchef kann versicherungspflichtig sein
Der als Juniorchef in einer Familiengesellschaft tätige Sohn ist nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen dann sozialversicherungspflichtig, wenn er
- zwar seit dem Tod der Mutter neben seinem Onkel die Geschäftsleitung ausübt,
- aber kein Unternehmerrisiko trägt und der Onkel allein mit der vollen rechtlichen Befugnis eines Gesellschafters ausgestattet bleibt.
Wichtig: Der Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung steht nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Angehörigen im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt und daher das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird. (Urteil vom 26.3.2009, Az: L 16 KR 71/08)(Abruf-Nr. 091635)
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 128020