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  • 01.11.2006 | Steuer-Erklärung

    Wiedereinsetzung wegen eines „Computer-Absturzes“?

    Wenn Sie unverschuldet eine Frist für einen Einspruch oder eine Klage versäumt haben, können Sie eine so genannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten. Sie werden dann so behandelt, als ob Sie die Frist eingehalten hätten. Die Wiedereinsetzung ist grundsätzlich auch möglich, wenn der Computer kurz vor dem Ablauf der Frist abstürzt. Dabei reicht es aber nicht, wenn Sie lediglich angeben, dass Ihr Computer am Tag des Fristablaufs versagt hat. Sie müssen detailliert darlegen, was Sie unternommen haben, um die Frist dennoch einzuhalten und warum zum Beispiel ein handschriftliches Schreiben nicht möglich gewesen sei. Im Urteilsfall lehnte der Bundesfinanzhof mangels ausreichender Begründung den Antrag auf Wiedereinsetzung deshalb ab. (Beschluss vom 17.7.2006, Az: VII B 291/05) (Abruf-Nr. 062930)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 4 | ID 85920