01.07.2003 · Fachbeitrag · Steueranmeldung
Ab 2004 keine Schonfrist mehr!
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) will ab 2004 keine Schonfrist mehr gewähren für verspätet abgegebene Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Anmeldungen. Bis Ende 2003 dürfen Sie noch bis zu fünf Tage überziehen, ohne dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlags erhebt. Ihr Steuerkalender aus der Januar-Ausgabe bleibt also gültig. |
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