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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Steuerbescheid

    Mahnung nicht zugegangen: Steuerzahlung verjährt

    | Gerade im Fall vergeblicher Vollstreckungsversuche schickt das Finanzamt häufig erst kurz vor Ablauf der Fünfjahresfrist die Mahnung. Geht die Mahnung dem Empfänger erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zu, wird die Zahlungsverjährung nicht unterbrochen. Folge: Der Steuerpflichtige muss nicht zahlen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs. |