01.03.2002 · Fachbeitrag · Steuerlich optimal vorbereiten
Bürgschaften für eine GmbH
| „Wer bürgt, wird gewürgt“ ist eine der Volksweisheiten, die in der Praxis leider immer wieder bestätigt werden. Nicht genug, dass Gesellschafter einer angeschlagenen GmbH und deren Angehörige als Folge von Bürgschaften für Kredite der GmbH erhebliches Privatvermögen verlieren. Häufig geht das Ganze auch steuerlich daneben, weil die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) missachtet wird. Was Sie aus steuerlicher Sicht beachten sollten, wenn Sie bzw. ein Angehöriger oder einer Ihrer Arbeitnehmer für Ihre GmbH bürgen, lesen Sie im folgenden Beitrag. |
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