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  • 29.01.2010 | Steuernachforderungen noch möglich?

    Positives Urteil zur Frage der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

    Das Gespenst „Steuerhinterziehung“ spukt in so manchem Autohaus. Insbesondere beim Handel über die Grenzen kann plötzlich der Vorwurf einer Umsatzsteuer-Hinterziehung im Raum stehen. In einem solchen Fall lohnt es sich, genau zu prüfen, ob möglicherweise Fristen für die Zurückforderung hinterzogener Steuern abgelaufen sind. Das zeigt eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 8.7.2009, Az: VIII R 5/07; Abruf-Nr. 093771).  

     

    Verlängerung der Verjährungsfrist bei Hinterziehung

    Kann die Steuerfahndung dem Steuerzahler eine Steuerhinterziehung nachweisen, verlängert sich die normale Verjährungsfrist der Steuerbescheide von vier auf zehn Jahre.  

     

    Beispiel  

    Wurden die unrichtigen Steuererklärungen immer pünktlich im Folgejahr abgegeben, darf das Finanzamt bei erfolgreichen Ermittlungen der Steuerfahndung im Jahr 2009 alle Steuerjahre ab 1998 rückwirkend wieder aufrollen.