29.10.2010 | Stichtag 1. November 2010
Umsatzsteuer-Anwendungserlass löst Umsatzsteuer-Richtlinien ab
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
Zum 1. November 2010 werden die bisher gültigen Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) aufgehoben und durch einen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) des Bundesfinanzministeriums (BMF) ersetzt.
Hintergrund der Umstellung von Richtlinien auf Erlass
Der bislang feste Redaktionsschluss für die UStR - verbunden mit einer vierjährigen Geltungsdauer - ließ die UStR schnell veralten. Aktuelle Rechtsprechung konnte nicht laufend eingearbeitet werden. Klarer Vorteil des Erlassprinzips: Aktualisierungen sind sogar unterjährig möglich. Nachteil ist, dass das Umsatzsteuerrecht für den Unternehmer noch unberechenbarer wird.
Zur Arbeit mit den neuen Vorschriften
Für die Arbeit mit dem neuen UStAE sollten Sie Folgendes wissen:
- Die jeweils aktuelle Fassung der UStAE soll künftig elektronisch auf der Homepage des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) abrufbar sein. Sie finden die aktuelle Fassung auch in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Steuern“.
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