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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Tatsächliche Verständigung

    Schließen Sie einen „Vergleich“ mit dem Finanzamt

    | In der Juni-Ausgabe 2000 berichteten wir über einen Kfz-Händler, der auf eine mündliche Zusage seiner Steuerprüferin vertraut hatte und enttäuscht wurde. In der Oktober-Ausgabe 2000 stellten wir Ihnen die Möglichkeit dar, über eine „verbindliche Zusage“ Rechtssicherheit zu erlangen. Außer der verbindlichen Zusage gibt es eine weitere Möglichkeit, Rechtssicherheit zu erlangen: Die „tatsächliche Verständigung“. Was man darunter versteht, erfahren Sie in diesem Artikel. |