24.04.2009 | Übertragung von Unternehmens- und Immobilienvermögen
Die Erbschaftsteuerreform - neue Regeln, neue Gestaltungsmöglichkeiten
von Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln
Die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform wirkt sich auch auf Kfz-Händler aus. Selbst wenn das Thema Vermögensnachfolge ungern angegangen wird - die neuen steuerlichen Regelungen zwingen dazu, sich damit auseinanderzusetzen.
Eines der grundlegenden Prinzipien der Reform ist die einheitliche Bewertung aller Vermögensgegenstände mit dem Verkehrswert, also dem Preis, zu dem der Vermögensgegenstand unter üblichen Bedingungen an einen Dritten veräußert werden könnte. Die neuen Bewertungsvorschriften sind komplex und unbestimmt und werden deshalb Anlass zu Diskussionen mit den Finanzämtern geben.
Bewertungsregeln bei Unternehmensvermögen
Für die Bewertung von Betriebsvermögen enthält das Gesetz keine detaillierten Vorgaben. Der Wert nicht börsennotierter Unternehmen soll aus Veräußerungen von Anteilen am Unternehmen in jüngerer Vergangenheit abgeleitet werden. Ist das mangels aktueller Verkäufe nicht möglich, müssen Sie den Wert Ihres Autohauses unter Berücksichtigung künftiger Ertragsaussichten ermitteln.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Zwar sieht das Gesetz auch die mögliche Anwendung eines „vereinfachten Ertragswertverfahrens“ vor. Auch hierbei müssen Sie jedoch eine Vielzahl von Finanzdaten aus Ihrem Autohaus aufarbeiten. In der Regel wird daher für die Unternehmensbewertung ein Sachverständiger erforderlich sein.
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