01.05.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Angabe des Lieferdatums nicht immer erforderlich!
| Ein Leser ist mit folgender Frage an die Redaktion herangetreten: Er beliefert zahlreiche Händler im In- und Ausland mit Gebrauchtwagen. Üblicherweise erstellt er die Rechnungen bereits bei Bestellung der Fahrzeuge. In der Regel ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, wann die Fahrzeuge abgeholt bzw. ausgeliefert werden. Fraglich ist im Hinblick auf die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen, ob die fehlende Angabe des Lieferdatums zu Schwierigkeiten führen kann. Dazu unsere Antwort: Das Lieferdatum muss laut Bundesfinanzministerium nicht angegeben werden, wenn es bei Ausstellung der Rechnung noch nicht feststeht (Schreiben vom 29.1.2004, Az: IV B 7 - S 7280 - 19/04, Randnummer 46; Abruf-Nr. 040448). |
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