04.03.2011 | Umsatzsteuer
Ausfuhrnachweis bei Fahrzeug-Reparatur aus Drittland?
Ein Leser fragt: „Wir haben in unserer Werkstatt ein Fahrzeug von einer Firma aus der Schweiz zur Reparatur. Der Lohnanteil liegt über 50 Prozent. Laut Ihrer Checkliste für Ausfuhrlieferungen (ASR Ausgabe 12/2010, Seite 4) haben wir die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erstellt. Der Nachweis der Unternehmereigenschaft liegt uns vor. Muss hier der Grenzübertritt belegt werden (Ausfuhrdokument)?“
Unsere Antwort: Es handelt sich um eine Werkleistung, die nach § 3a Absatz 2 Umsatzsteuergesetz in der Schweiz bewirkt wird, sodass der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar ist. Für diesen nicht steuerbaren Umsatz sieht das Umsatzsteuergesetz keine Nachweispflichten vor, sodass der Grenzübertritt in die Schweiz - anders als bei Ausfuhrlieferungen - nicht nachgewiesen werden muss. Es reicht der Nachweis der Unternehmereigenschaft in der Schweiz aus.