01.02.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EuGH erleichtert Berichtigung von Rechnungen
| Auch wenn bewusst Umsatzsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt wurde, muss der Rechnungsaussteller die Möglichkeit der Korrektur haben. Voraussetzung: Durch die falsche Rechnung darf es nicht zu Steuerausfällen gekommen sein. Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) getroffen. |
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