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  • 25.07.2008 | Umsatzsteuer

    Hälftige Vorsteuerkappung soll wieder eingeführt werden

    Die hälftige Vorsteuerkappung soll für alle Unternehmensfahrzeuge wiedereingeführt werden, die nicht ausschließlich unternehmerisch genutzt werden. Das sieht der Kabinettsentwurf des „Jahressteuergesetz 2009“ vor. Angestrebt wird die Einführung zum 1. Januar 2009. Der tatsächliche Beginn könnte aber auch „unterjährig“ im Jahr 2009 angesiedelt sein; denn die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bedarf einer EG-rechtlichen Ausnahmeermächtigung. 

    Sie erinnern sich: Zum 1. April 1999 war für teilweise auch außerunternehmerisch genutzte Unternehmensfahrzeuge eine hälftige Vorsteuerkürzung eingeführt worden. Damit galt die Umsatzbesteuerung der außerunternehmerischen Fahrzeugnutzung pauschaliert als abgegolten (§ 15 Absatz 1b Umsatzsteuergesetz [UStG]). Weil allgemein erwartet wurde, dass diese Regelung EG-rechtswidrig ist, hatte der deutsche Gesetzgeber diese zum 1. Januar 2004 wieder aufgehoben und war überrascht, als der Europäische Gerichtshof der Vorschrift doch die EG-Tauglichkeit attestierte (Urteil vom 29.4.2004, Rs. C-17/01; BStBl II 2004, 806). Nun soll also die „Rolle rückwärts“ vollzogen werden – mit dem Ziel der „Steuervereinfachung“! 

    Beachten Sie: Die Wiedereinführung von § 15 Absatz 1b UStG stellt alle die schlechter, die ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent unternehmerisch nutzen. Profitieren werden dagegen solche Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend außerunternehmerisch nutzen. 

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 3 | ID 120659