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  • 22.02.2008 | Umsatzsteuer

    Händleranteil im Rahmen des „Null Komma Nix“-Leasing

    Bei Peugeots „Null Komma Nix“-Leasing entfällt für den Leasingnehmer die Anzahlung und auch auf die Raten muss er keine Zinsen zahlen. Eine feine Sache – für den Leasingkunden. Denn die Chose „zahlt“ ein anderer: der Peugeot-Händler in Form eines „... Anteil des Händlers an den kalkulierten Zinsen im Leasingvertrag“. Den (nicht gerade geringen) Betrag zieht ihm nämlich die Leasinggesellschaft vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab. In der Praxis ist in diesem Zusammenhang die Frage aufgetaucht, ob dieser Händleranteil als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln ist und ob dementsprechend die Umsatzsteuer aus dem Verkauf des Fahrzeugs an die Leasinggesellschaft zu korrigieren ist. 

    Die Antwort gibt Umsatzsteuer-Experte Hans-Georg Janzen aus der Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner in Münster: Wirtschaftlich gesehen handelt es sich um eine Kaufpreisminderung. Folge: Die Leasinggesellschaft kann das Fahrzeug zu geringeren Leasingraten überlassen. Konsequenz: Für den Händler mindert sich die Umsatzsteuer aus der Lieferung an die Leasinggesellschaft. Der Händler muss seine Umsatzsteuer berichtigen und der Leasinggeber die Vorsteuer aus dem Einkauf entsprechend kürzen (§ 17 Absatz 1 Satz 1und 2 Umsatzsteuergesetz). 

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 117672